Antrag auf Freistellung
Die Befreiung vom Unterricht aus persönlichen, betrieblichen oder religiösen Gründen ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich, mit Begründung für die Freistellung, beim Klassenlehrer*in bzw. bei der Abteilungsleitung beantragt werden.
Der Antrag auf Freistellung vom Unterricht ist spätestens eine Woche vor der Freistellungszeit im Sekretariat abzugeben oder der Klassenlehrer*in bzw. der Abteilungsleitung vorzulegen.
In der Berufsschule muss der Ausbildungsbetrieb den Antrag vor Antragsabgabe genehmigen.
Über die Anerkennung des Antrages wird durch die Klassenlehrer*in in Absprache mit der Schulleitung entschieden.
Der Antrag auf Freistellung vom Unterricht kann hier heruntergeladen werden: